Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren im gesamten Bundesgebiet. Er legt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag fest und gilt ab dem 1. Juli 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren im gesamten Bundesgebiet. Er legt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag fest und gilt ab dem 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter einsetzen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet.
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