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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren im gesamten Bundesgebiet. Er legt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag fest und gilt ab dem 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren im gesamten Bundesgebiet. Er legt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag fest und gilt ab dem 1. Juli 2020.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter einsetzen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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