Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd (Niederösterreich) fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 7 €, einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen von je 8 %.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd (Niederösterreich) fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 7 €, einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen von je 8 %.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich, Bezirk Gmünd, fachlich für die Herstellung von Kunststoffbehältern und ähnlichen Gegenständen sowie persönlich für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,00 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.