<!--[-->Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2020)<!--]-->
Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2020)
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel in Heimarbeit fest, mit unterschiedlichem Stundenlohn für qualifizierte (8,92 €) und nicht‑qualifizierte (7,63 €) Tätigkeiten, einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag und zusätzlichen Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschlägen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel in Heimarbeit fest, mit unterschiedlichem Stundenlohn für qualifizierte (8,92 €) und nicht‑qualifizierte (7,63 €) Tätigkeiten, einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag und zusätzlichen Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschlägen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Juli 2020.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Tarifs erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und umfasst sämtliche kunstgewerblichen Tätigkeiten, die von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern ausgeführt werden.
  • Für qualifizierte Arbeiten wird ein Stundenlohn von 8,92 € festgelegt, für nicht‑qualifizierte Arbeiten 7,63 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.