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Ausbildungsordnung für Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung für den neuen Lehrberuf Assistent/in in der Sicherheitsverwaltung fest, definiert Dauer, Eintrittsfrist und Kompetenzen, und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung für den neuen Lehrberuf Assistent/in in der Sicherheitsverwaltung fest, definiert Dauer, Eintrittsfrist und Kompetenzen, und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf die §§ 8 und 8a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) als Rechtsgrundlage.
  • Der Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
Dokumente (PDFs)
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