Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Der Tarif gilt seit dem 1. Oktober 2020 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Der Tarif gilt seit dem 1. Oktober 2020 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits in anderen Heimarbeitsverträgen geregelt sind.
- Der Stücklohn wird nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonage‑ und Etuierzeuger berechnet und beträgt 8,67 € pro Stunde.
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