<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Löhne, Arbeitszeiten und Zuschläge und gilt ab dem 1. Juli 2020 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Industrie
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Löhne, Arbeitszeiten und Zuschläge und gilt ab dem 1. Juli 2020 in ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung sowie Bearbeitung von Bürsten und Pinseln ab, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Für jede Bürstenart werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. Glanzbürsten über 3 mm Bohrung: 161 Minuten, Klosettbürsten: 317 Minuten).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.