Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Löhne, Arbeitszeiten und Zuschläge und gilt ab dem 1. Juli 2020 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Industrie
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Löhne, Arbeitszeiten und Zuschläge und gilt ab dem 1. Juli 2020 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung sowie Bearbeitung von Bürsten und Pinseln ab, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Für jede Bürstenart werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. Glanzbürsten über 3 mm Bohrung: 161 Minuten, Klosettbürsten: 317 Minuten).
Dokumente (PDFs)
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