<!--[-->Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.07.2020)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.07.2020)
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt ist.
  • Das Stückentgelt wird mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.