Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt ist.
- Das Stückentgelt wird mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet.
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