Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Heimarbeit an Knopfwaren und deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfen) fest: Stückentgelt nach 9,78 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Heimarbeit an Knopfwaren und deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfen) fest: Stückentgelt nach 9,78 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für Knopfwaren sowie deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfe), sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Kollektivverträge geregelt ist.
- Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 9,78 € berechnet.
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