Zusammenfassung
Die 2. COVID‑19‑MV‑Novelle erweitert die Maßnahmenverordnung um Auflagen für große Gelegenheitsmärkte und Spitzensportveranstaltungen, die ein COVID‑19‑Präventionskonzept und behördliche Genehmigungen erfordern.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/15/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2. COVID‑19‑MV‑Novelle erweitert die Maßnahmenverordnung um Auflagen für große Gelegenheitsmärkte und Spitzensportveranstaltungen, die ein COVID‑19‑Präventionskonzept und behördliche Genehmigungen erfordern.Schwerpunkte
- Einführung neuer Regelungen für Gelegenheitsmärkte (§ 10c) und Spitzensportveranstaltungen (§ 10d), die detaillierte Hygienekonzepte und Besucherbegrenzungen vorsehen.
- Für Gelegenheitsmärkte mit mehr als 250 Besuchern ist ein COVID‑19‑Beauftragter zu bestellen und eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen; die Behörde prüft das vorgelegte Präventionskonzept.
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