<!--[-->Erweiterung der COVID‑19‑Maßnahmen für Märkte und Spitzensport<!--]-->
Erweiterung der COVID‑19‑Maßnahmen für Märkte und Spitzensport
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die 2. COVID‑19‑MV‑Novelle erweitert die Maßnahmenverordnung um Auflagen für große Gelegenheitsmärkte und Spitzensportveranstaltungen, die ein COVID‑19‑Präventionskonzept und behördliche Genehmigungen erfordern.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/15/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2. COVID‑19‑MV‑Novelle erweitert die Maßnahmenverordnung um Auflagen für große Gelegenheitsmärkte und Spitzensportveranstaltungen, die ein COVID‑19‑Präventionskonzept und behördliche Genehmigungen erfordern.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Regelungen für Gelegenheitsmärkte (§ 10c) und Spitzensportveranstaltungen (§ 10d), die detaillierte Hygienekonzepte und Besucherbegrenzungen vorsehen.
  • Für Gelegenheitsmärkte mit mehr als 250 Besuchern ist ein COVID‑19‑Beauftragter zu bestellen und eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen; die Behörde prüft das vorgelegte Präventionskonzept.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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