Einführung von Gelb‑ und Orange‑Ampelphasen für Zentral‑ und höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Verordnung vom 16.10.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für bestimmte Zentral‑ und höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten zwei COVID‑19‑Ampelphasen – Gelb und Orange – fest, die ab dem 19. Oktober 2020 gelten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/16/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für bestimmte Zentral‑ und höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten zwei COVID‑19‑Ampelphasen – Gelb und Orange – fest, die ab dem 19. Oktober 2020 gelten.Schwerpunkte
- Einführung der Gelb‑Phase für die in Anlage A genannten Schulen, wobei der zweite Abschnitt der COVID‑19‑Schulverordnung angewendet wird.
- Einführung der Orange‑Phase für die in Anlage B genannten Schulen, wobei der dritte Abschnitt der COVID‑19‑Schulverordnung angewendet wird.
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