Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Aufnahme von Influenza
Verordnung vom 21.10.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Oktober 2020 ändert die Verordnung über empfohlene Impfungen 2006: Der Titel wird gekürzt, im ersten Paragraphen wird „Influenza“ als neue Ziffer eingefügt und umnummeriert, § 3a wird gestrichen und § 5 erhält zwei neue Absätze, die das Inkrafttreten am 22. Oktober 2020 sowie die Anwendung auf Influenza‑Impfungen ab dem 15. Oktober 2020 regeln.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/21/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Oktober 2020 ändert die Verordnung über empfohlene Impfungen 2006: Der Titel wird gekürzt, im ersten Paragraphen wird „Influenza“ als neue Ziffer eingefügt und umnummeriert, § 3a wird gestrichen und § 5 erhält zwei neue Absätze, die das Inkrafttreten am 22. Oktober 2020 sowie die Anwendung auf Influenza‑Impfungen ab dem 15. Oktober 2020 regeln.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird von "Verordnung über empfohlene Impfungen 2006" zu "Verordnung über empfohlene Impfungen" geändert.
- Im ersten Paragraphen wird nach dem bisherigen Punkt 5 die neue Ziffer 6 mit dem Wort „Influenza“ eingefügt.
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