Zusammenfassung
Die MFAB‑V regelt, dass mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau die EU‑Richtlinie 2015/2193 einhalten müssen und legt Zuständigkeiten sowie eine Übergangsfrist für bereits genehmigte Anlagen fest.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus10/22/2020XXVII
Umwelt
Bergbau
Energie
Zusammenfassung
Die MFAB‑V regelt, dass mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau die EU‑Richtlinie 2015/2193 einhalten müssen und legt Zuständigkeiten sowie eine Übergangsfrist für bereits genehmigte Anlagen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 181 und 222 des Mineralrohstoffgesetzes, um Regelungen zum Umweltschutz im Bergbau zu treffen.
- Sie gilt für alle Feuerungsanlagen, die im Rahmen der in § 1 genannten Bergbautätigkeiten betrieben werden.
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