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Verordnung über mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau (MFAB‑V)
Verordnung vom 22.10.2020

Zusammenfassung

Die MFAB‑V regelt, dass mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau die EU‑Richtlinie 2015/2193 einhalten müssen und legt Zuständigkeiten sowie eine Übergangsfrist für bereits genehmigte Anlagen fest.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus10/22/2020XXVII
Umwelt
Bergbau
Energie

Zusammenfassung

Die MFAB‑V regelt, dass mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau die EU‑Richtlinie 2015/2193 einhalten müssen und legt Zuständigkeiten sowie eine Übergangsfrist für bereits genehmigte Anlagen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die §§ 181 und 222 des Mineralrohstoffgesetzes, um Regelungen zum Umweltschutz im Bergbau zu treffen.
  • Sie gilt für alle Feuerungsanlagen, die im Rahmen der in § 1 genannten Bergbautätigkeiten betrieben werden.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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