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Novelle der COVID‑19‑Maßnahmenverordnung (3. Novelle) – neue Abstand‑, Masken‑ und Personen‑grenzen
Verordnung vom 22.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 455/2020 erweitert die COVID‑19‑Maßnahmenverordnung um strengere Abstands‑ und Maskenregeln, Personen‑grenzen für öffentliche Räume, Gastronomie, Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen sowie die Verpflichtung, ein Präventionskonzept zu erstellen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/22/2020XXVII
Soziales
Gesundheit
Gleichbehandlung
Betriebsorganisation
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 455/2020 erweitert die COVID‑19‑Maßnahmenverordnung um strengere Abstands‑ und Maskenregeln, Personen‑grenzen für öffentliche Räume, Gastronomie, Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen sowie die Verpflichtung, ein Präventionskonzept zu erstellen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 1a legt fest, dass in öffentlichen Bereichen im Freien ein Abstand von mindestens einem Meter zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten ist; in geschlossenen Räumen muss zusätzlich eine Maske getragen werden.
  • Betreiber von Gastronomie‑ und Veranstaltungsstätten dürfen maximal sechs Personen (plus höchstens sechs Kinder) gleichzeitig in geschlossenen Räumen zulassen; für größere Betriebe ist ein COVID‑19‑Präventionskonzept und ggf. ein COVID‑19‑Beauftragter vorgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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