Novelle der COVID‑19‑Maßnahmenverordnung (3. Novelle) – neue Abstand‑, Masken‑ und Personen‑grenzen
Verordnung vom 22.10.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 455/2020 erweitert die COVID‑19‑Maßnahmenverordnung um strengere Abstands‑ und Maskenregeln, Personen‑grenzen für öffentliche Räume, Gastronomie, Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen sowie die Verpflichtung, ein Präventionskonzept zu erstellen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/22/2020XXVII
Soziales
Gesundheit
Gleichbehandlung
Betriebsorganisation
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 455/2020 erweitert die COVID‑19‑Maßnahmenverordnung um strengere Abstands‑ und Maskenregeln, Personen‑grenzen für öffentliche Räume, Gastronomie, Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen sowie die Verpflichtung, ein Präventionskonzept zu erstellen.Schwerpunkte
- Ein neuer § 1a legt fest, dass in öffentlichen Bereichen im Freien ein Abstand von mindestens einem Meter zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten ist; in geschlossenen Räumen muss zusätzlich eine Maske getragen werden.
- Betreiber von Gastronomie‑ und Veranstaltungsstätten dürfen maximal sechs Personen (plus höchstens sechs Kinder) gleichzeitig in geschlossenen Räumen zulassen; für größere Betriebe ist ein COVID‑19‑Präventionskonzept und ggf. ein COVID‑19‑Beauftragter vorgeschrieben.
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