<!--[-->Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen 2019<!--]-->
Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen 2019
Verordnung vom 29.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2019 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die österreichischen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/29/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2019 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die österreichischen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, das dem Bundesminister die Festlegung des Aufteilungsschlüssels erlaubt.
  • Für 2019 erhalten die Wiener Gebietskrankenkasse 19,09956 % der Beiträge.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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