Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen 2019
Verordnung vom 29.10.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2019 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die österreichischen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/29/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2019 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die österreichischen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, das dem Bundesminister die Festlegung des Aufteilungsschlüssels erlaubt.
- Für 2019 erhalten die Wiener Gebietskrankenkasse 19,09956 % der Beiträge.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.