<!--[-->Einführung des Lehrberufs Betriebs­dienstleister/in (Verordnung 2020)<!--]-->
Einführung des Lehrberufs Betriebs­dienstleister/in (Verordnung 2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Betriebs­dienstleister/in fest, definiert dessen Kompetenzen und regelt den Übergang von der alten Ausbildung zum 1. Mai 2020.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Betriebs­dienstleister/in fest, definiert dessen Kompetenzen und regelt den Übergang von der alten Ausbildung zum 1. Mai 2020.

Schwerpunkte

  • Der neue Lehrberuf Betriebs­dienstleister/in wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst Fachkompetenzen (z. B. Facility‑Management, Beschaffung) und fachübergreifende Kompetenzen wie Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsorientierung sowie digitales Arbeiten.
Dokumente (PDFs)
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