Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Betriebsdienstleister/in fest, definiert dessen Kompetenzen und regelt den Übergang von der alten Ausbildung zum 1. Mai 2020.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Betriebsdienstleister/in fest, definiert dessen Kompetenzen und regelt den Übergang von der alten Ausbildung zum 1. Mai 2020.Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Betriebsdienstleister/in wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst Fachkompetenzen (z. B. Facility‑Management, Beschaffung) und fachübergreifende Kompetenzen wie Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsorientierung sowie digitales Arbeiten.
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