COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 – Ergänzungen für Maskenpflicht und digitalen Unterricht
Verordnung vom 02.11.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 464/2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21: Sie hebt bestimmte Paragraphen auf, führt eine zehn‑tägige Maskenpflicht in Hochrisikogebieten ein und ermöglicht ortsungebundenen Unterricht im November 2020.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/2/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 464/2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21: Sie hebt bestimmte Paragraphen auf, führt eine zehn‑tägige Maskenpflicht in Hochrisikogebieten ein und ermöglicht ortsungebundenen Unterricht im November 2020.Schwerpunkte
- Der zweite Satz der Leistungsbeurteilungsverordnung gilt im Schuljahr 2020/21 nicht.
- Absatz 2 des § 9 wird gestrichen, weil er nicht mehr benötigt wird.
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