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Aufwandserstattung für Mitglieder des IQS‑Beirates
Verordnung vom 04.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des IQS. Sie legt Pauschalbeträge von 305 € pro Monat bzw. Sitzung fest, erstattet Reiseauslagen und definiert die Inkrafttretung ab dem Tag nach ihrer Kundmachung.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/4/2020XXVII
Bildung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des IQS. Sie legt Pauschalbeträge von 305 € pro Monat bzw. Sitzung fest, erstattet Reiseauslagen und definiert die Inkrafttretung ab dem Tag nach ihrer Kundmachung.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates erhält monatlich 305 € Aufwandspauschale, beginnend mit dem ersten Monat nach seiner Ernennung und endend mit dem Ende seiner Amtszeit.
  • Für jede Sitzung des Beirates erhält der Vorsitzende zusätzlich 305 € Sitzungsgeld, höchstens vier Sitzungen pro Kalenderjahr.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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