Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des IQS. Sie legt Pauschalbeträge von 305 € pro Monat bzw. Sitzung fest, erstattet Reiseauslagen und definiert die Inkrafttretung ab dem Tag nach ihrer Kundmachung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/4/2020XXVII
Bildung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des IQS. Sie legt Pauschalbeträge von 305 € pro Monat bzw. Sitzung fest, erstattet Reiseauslagen und definiert die Inkrafttretung ab dem Tag nach ihrer Kundmachung.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates erhält monatlich 305 € Aufwandspauschale, beginnend mit dem ersten Monat nach seiner Ernennung und endend mit dem Ende seiner Amtszeit.
- Für jede Sitzung des Beirates erhält der Vorsitzende zusätzlich 305 € Sitzungsgeld, höchstens vier Sitzungen pro Kalenderjahr.
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