Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn
Verordnung vom 09.11.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2020 führt von 12. November 2020 bis 11. Mai 2021 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein. Der Grenzübertritt ist nur an offiziellen Übergangsstellen erlaubt, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres11/9/2020XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2020 führt von 12. November 2020 bis 11. Mai 2021 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein. Der Grenzübertritt ist nur an offiziellen Übergangsstellen erlaubt, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Temporäre Grenzkontrollen werden an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn wieder eingeführt.
- Die Regelung gilt vom 12. November 2020, 00:00 Uhr, bis zum 11. Mai 2021, 24:00 Uhr.
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