<!--[-->Änderung der Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik‑Verordnung 2010<!--]-->
Änderung der Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik‑Verordnung 2010
Verordnung vom 11.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 475/2020 ändert die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010, führt neue Erhebungen und erweiterte Merkmale ein, legt Datenlieferungen von Behörden fest und bestimmt Befragungsmethoden sowie Veröffentlichungsfristen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/11/2020XXVII
Statistik
Datenschutz
Arbeitsmarkt
Wohnungswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 475/2020 ändert die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010, führt neue Erhebungen und erweiterte Merkmale ein, legt Datenlieferungen von Behörden fest und bestimmt Befragungsmethoden sowie Veröffentlichungsfristen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass verschiedene Verwaltungsstellen (Sozialversicherungsträger, AMS, Gesundheitskasse, Innenministerium und Finanzministerium) ihre Daten an die Statistik‑Behörde übermitteln müssen.
  • Eine Stichprobenadresse darf höchstens in fünf aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen innerhalb von zehn Jahren befragt werden.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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