Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 passt die österreichische Steuerstatistik‑Verordnung an aktuelle EU‑Verordnungen an, ändert interne Bezeichnungen und legt das Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 fest.Bundesministerium für Finanzen11/13/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 passt die österreichische Steuerstatistik‑Verordnung an aktuelle EU‑Verordnungen an, ändert interne Bezeichnungen und legt das Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert § 1 Abs. 1 der Steuerstatistik‑Verordnung, um die EU‑Verordnungen Nr. 549/2013 und Nr. 2152/2019 zu integrieren.
- In § 7 wird die Wortfolge „, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft“ gestrichen und das Wort „haben“ zu „hat“ geändert.
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