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Änderung der Steuerstatistik‑Verordnung (2020)
Verordnung vom 13.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 2020 passt die österreichische Steuerstatistik‑Verordnung an aktuelle EU‑Verordnungen an, ändert interne Bezeichnungen und legt das Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 fest.
Bundesministerium für Finanzen11/13/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 2020 passt die österreichische Steuerstatistik‑Verordnung an aktuelle EU‑Verordnungen an, ändert interne Bezeichnungen und legt das Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert § 1 Abs. 1 der Steuerstatistik‑Verordnung, um die EU‑Verordnungen Nr. 549/2013 und Nr. 2152/2019 zu integrieren.
  • In § 7 wird die Wortfolge „, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft“ gestrichen und das Wort „haben“ zu „hat“ geändert.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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