Zusammenfassung
Im November 2020 wurde die COVID‑19‑Schulverordnung mehrfach novelliert: Das Maskendatum wurde auf den 16. November vorgezogen, eine strenge Rot‑Phase gilt vom 17. November bis zum 6. Dezember, und es gibt neue Regelungen zu Ausnahmen, Masken‑Pflicht und pädagogischer Unterstützung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/14/2020XXVII
Bildung
Pandemie
Gesundheit
Zusammenfassung
Im November 2020 wurde die COVID‑19‑Schulverordnung mehrfach novelliert: Das Maskendatum wurde auf den 16. November vorgezogen, eine strenge Rot‑Phase gilt vom 17. November bis zum 6. Dezember, und es gibt neue Regelungen zu Ausnahmen, Masken‑Pflicht und pädagogischer Unterstützung.Schwerpunkte
- Das Datum, bis zu dem Masken im Schulbetrieb getragen werden müssen, wird von „30. November 2020“ auf „16. November 2020“ vorgezogen.
- Für die Zeit vom 17. November bis zum 6. Dezember 2020 gilt für alle Schulen die Rot‑Phase, d. h. die strengsten Schutzmaßnahmen.
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