Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung vom 15. November 2020 legt für knapp einen Monat strenge Regeln zum Verlassen des Hauses, Abstand und Maskenpflicht sowie Sonderbestimmungen für Geschäfte, Pflegeheime und öffentliche Einrichtungen fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/15/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung vom 15. November 2020 legt für knapp einen Monat strenge Regeln zum Verlassen des Hauses, Abstand und Maskenpflicht sowie Sonderbestimmungen für Geschäfte, Pflegeheime und öffentliche Einrichtungen fest.Schwerpunkte
- Der Aufenthalt außerhalb des eigenen Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken erlaubt, etwa zur Erfüllung lebensnotwendiger Bedürfnisse, zum Schutz von Leben und Eigentum oder für berufliche Tätigkeiten.
- In öffentlichen Außenbereichen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten; in geschlossenen Räumen muss zusätzlich eine Maske getragen werden.
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