Ausbildungsordnung für Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel (2020)
Verordnung vom 28.02.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, einheitliche Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Digitales Arbeiten
Ausbildungsbeihilfe
Qualitätsmanagement
Berufliche Ausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, einheitliche Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Das Berufsprofil definiert fachliche Kompetenzen (Beratung & Verkauf, Beschaffung, Marketing, Back‑Office) und fachübergreifende Kompetenzen (Arbeiten im betrieblichen Umfeld, Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
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