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Novelle der Altfahrzeugeverordnung 2020 – neue Pflichten für Hersteller und ausländische Händler
Verordnung vom 20.11.2020

Zusammenfassung

Die Novelle 2020 der Altfahrzeugeverordnung erweitert die Herstellerdefinition, führt ein Register für bevollmächtigte Vertreter aus dem Ausland ein und verbietet bestimmte gefährliche Stoffe in Fahrzeugbauteilen. Die Regelungen gelten seit dem 20. November 2020, wobei die Pflichten für ausländische Hersteller ab dem 1. Januar 2023 wirksam werden.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/20/2020XXVII
Umwelt
Verkehr
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Novelle 2020 der Altfahrzeugeverordnung erweitert die Herstellerdefinition, führt ein Register für bevollmächtigte Vertreter aus dem Ausland ein und verbietet bestimmte gefährliche Stoffe in Fahrzeugbauteilen. Die Regelungen gelten seit dem 20. November 2020, wobei die Pflichten für ausländische Hersteller ab dem 1. Januar 2023 wirksam werden.

Schwerpunkte

  • Die Definition von "Hersteller" wird erweitert: Neben klassischen Fahrzeugherstellern zählen nun auch Unternehmen, die Fahrzeuge in Österreich vertreiben, selbst wenn sie im EU-Ausland ansässig sind.
  • Fahrzeugbauteile, die seit dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht wurden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom mehr enthalten.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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