Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel (2020)
Verordnung vom 28.02.2020Zusammenfassung
Die 49. Verordnung regelt die einheitliche dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel, definiert umfassende fachliche Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die 49. Verordnung regelt die einheitliche dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel, definiert umfassende fachliche Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst ein breites Kompetenzspektrum – von Vertrieb und Beschaffung über Marketing bis hin zu digitalem Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsaspekten sowie nachhaltigem Handeln.
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