<!--[-->Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel (2020)<!--]-->
Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 49. Verordnung regelt die einheitliche dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel, definiert umfassende fachliche Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die 49. Verordnung regelt die einheitliche dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel, definiert umfassende fachliche Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der neue Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst ein breites Kompetenzspektrum – von Vertrieb und Beschaffung über Marketing bis hin zu digitalem Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsaspekten sowie nachhaltigem Handeln.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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