<!--[-->Änderung der Verordnung zur Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und Tarifgeräte<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und Tarifgeräte
Verordnung vom 20.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung aktualisiert das Verfahren zur Verlängerung der Nachprüfungsfrist von Stromzählern und elektrischen Tarifgeräten. Sie legt neue Antrags‑ und Prüfungsmodalitäten fest und passt Bezeichnungen sowie Rechtsverweise an.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/20/2020XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung aktualisiert das Verfahren zur Verlängerung der Nachprüfungsfrist von Stromzählern und elektrischen Tarifgeräten. Sie legt neue Antrags‑ und Prüfungsmodalitäten fest und passt Bezeichnungen sowie Rechtsverweise an.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird von „des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten“ zu „der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ geändert.
  • Anträge zur Verlängerung der Nacheichfrist müssen beim BEV gestellt werden; das BEV kann die technische Prüfung selbst durchführen oder an eine autorisierte Eichstelle delegieren. Der Ergebnisbericht ist innerhalb von vier Wochen elektronisch zu übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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