Änderung der COVID‑19‑Verordnung für Strafsachen – Datumsanpassung und neuer Absatz
Verordnung vom 20.11.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 494/2020 aktualisiert die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafsachen: Das Datum in § 5 Abs. 1 wird von 10. Mai 2020 auf 13. Dezember 2020 geändert und ein neuer Absatz 8 in § 8 wird eingefügt, der auf die geänderte Vorschrift verweist.Bundesministerium für Justiz11/20/2020XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 494/2020 aktualisiert die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafsachen: Das Datum in § 5 Abs. 1 wird von 10. Mai 2020 auf 13. Dezember 2020 geändert und ein neuer Absatz 8 in § 8 wird eingefügt, der auf die geänderte Vorschrift verweist.Schwerpunkte
- In § 5 Abs. 1 wird das Datum von „10. Mai 2020“ auf das aktuelle Datum „13. Dezember 2020“ geändert.
- Nach Absatz 7 von § 8 wird ein neuer Absatz 8 eingefügt, der auf die geänderte Fassung von § 5 Abs. 1 verweist und mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft tritt.
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