Novelle der Recyclingholzverordnung 2020 – neue Abfallarten und Schadstoffgrenzwerte
Verordnung vom 20.11.2020Zusammenfassung
Im November 2020 wurde die Recyclingholzverordnung novelliert. Die Änderungen fügen neue Abfallarten, passen Blei‑Grenzwerte an, entfernen einige PAK‑Einträge und führen ein neues Verfahren zur Chlor‑Bestimmung ein. Das Inkrafttreten erfolgt am Tag der Kundmachung (20.11.2020).Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/20/2020XXVII
Umwelt
Abfallwirtschaft
Kreislaufwirtschaft
Holzwerkstoffindustrie
Zusammenfassung
Im November 2020 wurde die Recyclingholzverordnung novelliert. Die Änderungen fügen neue Abfallarten, passen Blei‑Grenzwerte an, entfernen einige PAK‑Einträge und führen ein neues Verfahren zur Chlor‑Bestimmung ein. Das Inkrafttreten erfolgt am Tag der Kundmachung (20.11.2020).Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) geändert.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 10 hinzugefügt, der das Inkrafttreten von Titel und Anhängen regelt.
Dokumente (PDFs)
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