<!--[-->Verordnung über die Vermarktung von Obst und Gemüse (2020)<!--]-->
Verordnung über die Vermarktung von Obst und Gemüse (2020)
Verordnung vom 07.01.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Vermarktung von frischem Obst und Gemüse in Österreich, führt eine verpflichtende Händlerdatenbank ein, legt Werbe‑ und Preisangabenregeln fest und bestimmt Sanktionen bei Verstößen. Sie trat am 8. Januar 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus1/7/2020XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Vermarktung von frischem Obst und Gemüse in Österreich, führt eine verpflichtende Händlerdatenbank ein, legt Werbe‑ und Preisangabenregeln fest und bestimmt Sanktionen bei Verstößen. Sie trat am 8. Januar 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt die EU‑Verordnungen 1308/2013 und 543/2011 in nationales Recht um und definiert damit den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von Obst und Gemüse.
  • Börsen und öffentliche Märkte müssen Preisnotierungen nach den EU‑Klassen vornehmen, die für das jeweilige Produkt vorgesehen sind.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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2 - Kärnten



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