Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2021 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, der das Entgelt nach Wohnfläche, Gehsteig‑ und Materialzuschlägen staffelt.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2021 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, der das Entgelt nach Wohnfläche, Gehsteig‑ und Materialzuschlägen staffelt.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Salzburg und richtet sich an Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das Grundentgelt wird pro Quadratmeter Wohnfläche (0,2842 €) und andere Räumlichkeiten (0,2842 €) sowie für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis (0,5194 €) berechnet.
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