<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2021)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2021 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, der das Entgelt nach Wohnfläche, Gehsteig‑ und Materialzuschlägen staffelt.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2021 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, der das Entgelt nach Wohnfläche, Gehsteig‑ und Materialzuschlägen staffelt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Salzburg und richtet sich an Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das Grundentgelt wird pro Quadratmeter Wohnfläche (0,2842 €) und andere Räumlichkeiten (0,2842 €) sowie für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis (0,5194 €) berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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