Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 122,63 €, plus 10,71 € für jedes Stockwerk über dem siebten.
Dokumente (PDFs)
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