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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Zuschlägen, Sonderzahlungen und jährlichen Zulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Zuschlägen, Sonderzahlungen und jährlichen Zulagen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest.
  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,2844 € je Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,5168 € je Quadratmeter Gehsteigfläche.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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