Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Zuschlägen, Sonderzahlungen und jährlichen Zulagen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Zuschlägen, Sonderzahlungen und jährlichen Zulagen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest.
- Das monatliche Entgelt beträgt 0,2844 € je Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,5168 € je Quadratmeter Gehsteigfläche.
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