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Bürokaufmann/Bürokauffrau – neue Ausbildungsordnung (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 51. Verordnung von 2020 legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bürokaufmann/Bürokauffrau fest, definiert Kompetenzen in Office‑Management, Beschaffung, Marketing, Digitalisierung und Nachhaltigkeit und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die 51. Verordnung von 2020 legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bürokaufmann/Bürokauffrau fest, definiert Kompetenzen in Office‑Management, Beschaffung, Marketing, Digitalisierung und Nachhaltigkeit und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau ist mit einer dreijährigen Ausbildungszeit festgelegt.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzbereiche (z. B. Office‑Management, Beschaffung, Marketing) und fachübergreifende Kompetenzen wie digitales Arbeiten, Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit.
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