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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Oberösterreich (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Oberösterreich Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Oberösterreich Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 125,60 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken erhöht sich dieser Betrag um 15,33 € pro zusätzlicher Aufzugshalle.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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