Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Oberösterreich Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Oberösterreich Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 125,60 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken erhöht sich dieser Betrag um 15,33 € pro zusätzlicher Aufzugshalle.
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