Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt je Quadratmeter, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt je Quadratmeter, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet: 0,2851 € für Wohnungsflächen und andere Räumlichkeiten, 0,5186 € für das Reinigen von Gehwegen bei Glatteis.
- In Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
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