<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark (ab 01.01.2021)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt je Quadratmeter, Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt je Quadratmeter, Zuschlägen und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet: 0,2851 € für Wohnungsflächen und andere Räumlichkeiten, 0,5186 € für das Reinigen von Gehwegen bei Glatteis.
  • In Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.