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Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen in der Steiermark
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohn für Personen fest, die Haus‑ und Anlagentechnik in der Steiermark betreuen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten sowie Zuschläge und Sonderentgelte.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohn für Personen fest, die Haus‑ und Anlagentechnik in der Steiermark betreuen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten sowie Zuschläge und Sonderentgelte.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Steiermark für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer*innen, die keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehören.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die genannten Personen monatlich €107,57 für bis zu vier Geschosse und zusätzlich €9,69 pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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