Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2021.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2021.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie deren Arbeitgeber, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2853 € pro Quadratmeter Nutzfläche; für das Reinigen von Gehsteigen wird 0,5387 € pro Quadratmeter berechnet. Zusätzlich gibt es einen Materialkostenersatz von 20 % des Grundentgelts.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.