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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Tirol
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt in Tirol verbindliche Mindestlohnbeträge für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften fest. Sie gilt für alle Hausbesitzer und deren beauftragte Dienstleister, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt in Tirol verbindliche Mindestlohnbeträge für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften fest. Sie gilt für alle Hausbesitzer und deren beauftragte Dienstleister, sofern kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Tirol und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind sowie deren Arbeitgeber.
  • Für die Betreuung von Aufzügen werden Pauschalbeträge von 102,79 € pro Monat für bis zu vier Geschosse und 6,43 € für jedes weitere Geschoss gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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