Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der monatliche Grundlohn setzt sich aus drei Entgeltanteilen zusammen: €0,2797 pro Quadratmeter Wohnfläche, €0,2797 pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und €0,5171 pro Quadratmeter Gehsteig‑Reinigung.
- Ein monatlicher Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
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