Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Vorarlberg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen fest, der ab 1. Jänner 2021 gilt.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Vorarlberg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen fest, der ab 1. Jänner 2021 gilt.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
- Für Aufzugsbetreuung werden Pauschalbeträge von 102,75 € bis zu vier Geschossen und 6,39 € pro weiterem Geschoss pro Monat gezahlt.
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