<!--[-->Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagentechnik in Vorarlberg (2021)<!--]-->
Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagentechnik in Vorarlberg (2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Vorarlberg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen fest, der ab 1. Jänner 2021 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Vorarlberg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen fest, der ab 1. Jänner 2021 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
  • Für Aufzugsbetreuung werden Pauschalbeträge von 102,75 € bis zu vier Geschossen und 6,39 € pro weiterem Geschoss pro Monat gezahlt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.