Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert das Entgelt pro Quadratmeter und führt Materialzuschläge sowie Sonderzahlungen ein. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2021.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert das Entgelt pro Quadratmeter und führt Materialzuschläge sowie Sonderzahlungen ein. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2021.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland, wenn für diesen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
- Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter berechnet: 0,2873 € pro m² für Wohnungen und andere Räumlichkeiten sowie 0,5204 € pro m² für die Gehsteigreinigung.
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