Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter Wohn‑ und Nutzfläche, Zuschläge für Materialkosten, Türöffnungsgebühren sowie Sondervergütungen für Nacht‑ und Wochenendarbeit. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2021.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter Wohn‑ und Nutzfläche, Zuschläge für Materialkosten, Türöffnungsgebühren sowie Sondervergütungen für Nacht‑ und Wochenendarbeit. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2021.Schwerpunkte
- Das Grundentgelt beträgt 0,2846 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Für andere Räumlichkeiten (z. B. Keller, Garagen) gilt derselbe Satz von 0,2846 € pro Quadratmeter.
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