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Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen in Wien
Verordnung vom 25.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien beauftragt sind. Sie tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und umfasst Aufzugswartung, Grünflächenpflege, Heizungswartung und weitere Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien beauftragt sind. Sie tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und umfasst Aufzugswartung, Grünflächenpflege, Heizungswartung und weitere Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist oder noch keinen Kollektivvertrag hat.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 106,24 €, der ab dem achten Stockwerk für jedes weitere Geschoss um 7,63 € steigt. Die Leistung umfasst tägliche Prüfungen, Reinigung und Wartung des Aufzugs.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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