Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, definiert die Grundvergütung, Sonderzuschläge und weitere Entgelte und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, definiert die Grundvergütung, Sonderzuschläge und weitere Entgelte und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorger*innen in Niederösterreich, deren Arbeitgeber*innen nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
- Der Grundlohn beträgt 0,2858 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,2858 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten; für Gehsteigreinigung wird 0,5187 € je Quadratmeter berechnet.
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