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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Niederösterreich
Verordnung vom 25.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalen für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2021 für Personen, die solche Tätigkeiten ausführen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalen für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2021 für Personen, die solche Tätigkeiten ausführen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,66 €, der pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke um 13,02 € steigt.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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