Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalen für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2021 für Personen, die solche Tätigkeiten ausführen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalen für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2021 für Personen, die solche Tätigkeiten ausführen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,66 €, der pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke um 13,02 € steigt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.