Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, definiert drei Lohn‑gruppen, Sonderzahlungen und diverse Zuschläge sowie Pflichten des Arbeitgebers.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, definiert drei Lohn‑gruppen, Sonderzahlungen und diverse Zuschläge sowie Pflichten des Arbeitgebers.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer*innen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Es werden drei Lohngruppen festgelegt: 10,74 €, 11,94 € und 15,66 €, zuzüglich eines allgemeinen Zuschlags von 7 %.
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