<!--[-->Liste der Quasi‑Internationalen Organisationen für 2021<!--]-->
Liste der Quasi‑Internationalen Organisationen für 2021
Verordnung vom 26.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 529/2020 legt für das Kalenderjahr 2021 neun Institutionen als Quasi‑Internationale Organisationen fest und gewährt ihnen damit Sonderrechte. Sie gilt vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Bundesministerium für Finanzen11/26/2020XXVII
internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung 529/2020 legt für das Kalenderjahr 2021 neun Institutionen als Quasi‑Internationale Organisationen fest und gewährt ihnen damit Sonderrechte. Sie gilt vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung listet neun Institutionen – von einem Zentrum für globale Bürger bis zu einem Verein gegen transnationale Kriminalität – als Quasi‑Internationale Organisationen für das Jahr 2021 auf.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und verliert am 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.