Zusammenfassung
Die Verordnung 529/2020 legt für das Kalenderjahr 2021 neun Institutionen als Quasi‑Internationale Organisationen fest und gewährt ihnen damit Sonderrechte. Sie gilt vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2021.Bundesministerium für Finanzen11/26/2020XXVII
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Verordnung 529/2020 legt für das Kalenderjahr 2021 neun Institutionen als Quasi‑Internationale Organisationen fest und gewährt ihnen damit Sonderrechte. Sie gilt vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2021.Schwerpunkte
- Die Verordnung listet neun Institutionen – von einem Zentrum für globale Bürger bis zu einem Verein gegen transnationale Kriminalität – als Quasi‑Internationale Organisationen für das Jahr 2021 auf.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und verliert am 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit.
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