Zusammenfassung
Die 53. Verordnung legt ab dem 1. Mai 2020 neue, detaillierte Ausbildungsregelungen für den dreijährigen Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin fest und ersetzt die bisherigen Vorschriften.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die 53. Verordnung legt ab dem 1. Mai 2020 neue, detaillierte Ausbildungsregelungen für den dreijährigen Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin fest und ersetzt die bisherigen Vorschriften.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Das Berufsprofil legt fachliche Kompetenzen (Einkauf, Office‑Management, Rechnungswesen, Projektmanagement, digitales Arbeiten) und fachübergreifende Kompetenzen (Umwelt, Qualität, Kommunikation) fest.
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