Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2020 – Liste der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 26.11.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 27. November 2020 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen11/26/2020XXVII
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Verwaltungsrecht
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 27. November 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten zum Bundessektor gehören.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (27. November 2020) in Kraft und ersetzt die Version von 2019.
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