<!--[-->Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2020 – Ergänzung von Kontaminationsstandorten<!--]-->
Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2020 – Ergänzung von Kontaminationsstandorten
Verordnung vom 30.11.2020

Zusammenfassung

Die Altlastenatlas‑Verordnung wird 2020 novelliert und ergänzt den Atlas um zahlreiche neue kontaminierte Standorte. Alle neuen Einträge treten am 1. Dezember 2020 in Kraft und enthalten Informationen zu Lage, Art der Altlast und Priorität.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/30/2020XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Altlastenatlas‑Verordnung wird 2020 novelliert und ergänzt den Atlas um zahlreiche neue kontaminierte Standorte. Alle neuen Einträge treten am 1. Dezember 2020 in Kraft und enthalten Informationen zu Lage, Art der Altlast und Priorität.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt § 2 der Altlastenatlas‑VO um Absatz 29, in dem festgelegt wird, dass die neuen Anhänge am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.
  • Im Anhang 1 wird ein neuer Altstandort (B8 – Metallwarenfabrik Großpetersdorf, Bezirk Oberwart) mit Prioritätsklasse 1 aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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